Nach brutalem Angriff in Ungarn: Dresdner Generalstaatsanwalt nimmt Linksextremisten fest
Am Montagabend ist in Berlin eine Person verhaftet worden, die von der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft im Zusammenhang mit Angriffen gegen Neonazis in Ungarn gesucht wurde.
Leipzig. Die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft hat am Montag in Berlin eine Person festnehmen lassen, die im Zusammenhang mit einem Angriff auf einen Neonazi-Aufmarsch in Ungarn steht. Dies erklärte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegenüber der LVZ.
An der Attacke am sogenannten „Tag der Ehre“ im Februar in Budapest hatten sich laut Ermittlungen auch Personen aus dem Umfeld der Gruppe um Lina E. beteiligt. Die Leipziger Studentin war im Mai wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Neben der ungarischen Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen auch die Dresdner Generalstaatsanwaltschaft aufgrund der Übergriffe in Budapest.
Festnahmen bereits nach Angriff in Budapest
Im Februar war direkt nach dem Angriff auch der Berliner abc festgenommen worden. Der 29-Jährige soll zur Gruppe um Lina E. gehören und war im Dezember 2019 beim Angriff auf einen rechtsextremen Kneipenwirt in Eisenach dabei. Nach dieser Tat war abc zusammen mit Lina E. und weiteren Verdächtigen vorläufig festgenommen worden.
Laut verschiedener Medienberichte soll es sich bei der nun am Montag verhafteten Person um xyz handeln. Die Dresdner Staatsanwaltschaft selbst machte am Mittwoch zunächst keine Angaben zur Identität der verhafteten Person. Laut der Berichte werde xyz wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gesucht.
Leipzig entzog Neonazi mehrere Schusswaffen
„Tag der Ehre / Ausbruch 60“ ist eine seit 1997 jährlich stattfindende Veranstaltung, die erinnern soll an den Kampf von SS-Verbänden, deutscher Wehrmacht und verbündeten ungarischen Faschisten gegen die Rote Armee. Zuletzt hatte sich daran wiederholt auch ein Leipziger Neonazi beteiligt, dem die Stadt Leipzig deshalb nun mehrere Schusswaffen und eine Waffenbesitzkarte entzog. Dagegen legte der Mann beim Verwaltungsgericht Klage ein, sie wurde abgewiesen.